Aufruf an alle Schülerinnen und Schüler, auch an alle Eltern, an alle Lehrkräfte und an alle Ausbildungsbetriebe vom 16.10.2020!
Am Montag, d. 19.10.2020 beginnt wieder der Unterricht nach den Herbstferien und eigentlich hatte ich schon geschrieben, dass wir zu den Eingangs-Regeln wieder zurückkehren können. Leider machen uns aber die stark steigenden Infektionszahlen im Rhein-Main-Gebiet einen gehörigen Strich durch die Rechnung. Alle umliegenden Landkreise haben sich aktuell dahingehend abgestimmt, dass ab Montag, dem 19.10.2020 wieder verschärfte Regeln, auch in den Schulen herrschen werden. Dazu gehört, dass für die ersten zwei Schulwochen, vorerst bis zum 30. Oktober 2020, alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der weiterführenden Schulen auch im Unterricht verpflichtet sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Plastikschilde, die an der Stirn oder am Kinn getragen werden können, sind nicht erlaubt. Es gelten lediglich Ausnahmen für Lehrkräfte, die in Klassen unterrichten, wo hörgeschädigte Schüler oder Schülerinnen sind, die auf den Blickkontakt mit dem Mund angewiesen sind. Von der Pflicht eine Maske zu tragen kann nur abweichen, wer ein qualifiziertes Attest eines Arztes vorweisen kann. Eine weitere wichtige neue Regelung ist auch, dass der Sportunterricht kontaktfrei ablaufen muss und ggf. im Freien stattfinden soll. Wie an der Feldbergschule die Regelungen aussehen, wird in einer Sportkonferenz Anfang der kommenden Woche geregelt und gesondert bekannt gegeben.
Im Folgenden liste ich in der Gesamtheit die Regeln auf, die ab Montag, d. 19.10.2020, bis auf weiteres gelten und bitte Sie sehr herzlich wie eindringlich, sich an diese Regeln zu halten und nicht immer wieder abzuwarten, ob eine Lehrkraft Sie auf die Einhaltung hinweist:
- Auf dem gesamten Schulgelände und im gesamten Gebäude und während des Unterrichts besteht weiterhin die unbedingte Pflicht zum korrekten Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung;
- Fassen Sie die Masken beim Auf- und Absetzen nicht an der (möglicherweise kontaminierten) Außen- oder Innenseite an, sondern an den Haltegummis;
- Bitte denken Sie daran, die Masken regelmäßig zu wechseln und ggf. zu waschen! Schüler*innen sind grundsätzlich verpflichtet, für genügend eigene Masken zu sorgen. An längeren Unterrichtstagen sollten Sie unbedingt mehrere Masken im Gepäck haben;
- Auch wenn Sie Masken tragen, müssen Sie darauf achten, Abstand zu halten;
- Die sonstigen Hygieneregeln der Schulen sind selbstverständlich weiterhin einzuhalten. Das heißt Händedesinfektion beim Betreten der Gebäude, regelmäßiges Händewaschen in den Toiletten oder den Klassenräumen; Benutzen Sie keine Stoffhandtücher, sondern die ausgelegten Papierhandtücher. Desinfizieren Sie sich nach dem Waschen die Hände; Sollte Material auf den Toiletten oder in den Klassenräumen fehlen, sprechen Sie bitte die Lehrkräfte oder den Hausmeister darauf an;
- Im Eingangsbereich vom Schulhof wird weiterhin ein Mitarbeiter der Reinigungsfirma für die Desinfektion der Hände sorgen, an zwei anderen Eingängen sind weiterhin die Sprühgeräte aufgestellt; Wenn Sie vom Hof III bei Raum 025 hereinkommen, nutzen Sie bitte die Desinfektionsmöglichkeiten in den Klassenräumen;
- Die Schule wird weiterhin regelmäßig gereinigt, dabei werden insbesondere die Toiletten, die Türgriffe und die Handläufe der Treppen berücksichtigt;
- Einhaltung der Regeln beim Niesen und beim Husten – nicht in die Hände, sondern entweder in die Armbeuge oder in Tücher, diese dann entsorgen;
- Weiterhin gilt auch, dass alle Formen von Begrüßungsritualen wie Hände schütteln oder gar Umarmungen und Begrüßungsküsschen untersagt bleiben;
- Bei Erkältungssymptomen mit Fieber(!) und/oder trockenem(!) Husten informieren Sie bitte den Hausarzt und die Schule zunächst telefonisch, Sie erhalten dann Anweisungen, ob Sie die Schule besuchen dürfen oder nicht; bloßer Schnupfen oder Husten (Erkältung) sind keine Gründe, zu Hause zu bleiben. Aber, lieber einmal mehr fragen als …;
- Wenn Sie als Schüler, Schülerin oder Lehrkraft durch Vorlage eines Attestes begründet vom Präsenzunterricht befreit sind, ist dieses Attest nach derzeitiger Verordnungslage alle drei Monate zu erneuern;
- Wir sind natürlich weiterhin verpflichtet, die Klassenräume gut zu lüften, sollen und wollen aber keinen dauerhaften Durchzug mehr herstellen, da es mittlerweile zu kalt geworden ist. Bitte versorgen Sie sich mit ausreichend wärmender Kleidung, auch Mützen und Jacken oder Decken für den Unterricht. Die Lehrer*innen werden bei 90-Minuten-Blöcken mindestens zweimal Pausen einräumen, um gründlich zu lüften. (Leider ist es uns noch nicht erlaubt, Heizpilze in den Klassenräumen zusätzlich aufzustellen und die Fenster geöffnet zu halten 😉 )
- Wenn es nun kälter wird und es auch mehr regnet, dürfen Sie die Pausen auch in den Klassenräumen und in den Pausenhallen verbringen. In den Gängen halten Sie sich bitte nur vereinzelt auf, da die Flächen für Gruppen dort zu klein sind.
- Bitte bedenken Sie jederzeit, der beste Schutz für Sie und für Andere ist derzeit, eine Maske zu tragen und genügend Abstand zu halten!
P. Selesnew
Oberstudiendirektor
Feldbergschule Oberursel
Selbständige Berufliche Schule
Oberhöchstadter Straße 20
61440 Oberursel
06171 704088 0