Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe,
seit gestern Abend liegt ein neuer Erlass zur „Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebs ab dem 11. Januar 2021“ aus dem Hessischen Kultusministerium vor, und ich möchte Sie so umfassend wie derzeit nötig darüber informieren.
Grundsätzlich kann angemerkt werden, dass ALLE Klassen bzw. Schüler*innen, die in diesem Schuljahr noch eine Prüfung ablegen werden, im Präsenzunterricht beschult werden. Zu Ihrer Information liste ich die Klassenbezeichnungen hier auf:
Im Vollzeitbereich sind dies die Klassen bzw. Kurse:
Q-3 BG, 12 FOS, 12 ABÜ, 12 FS, 11 BW und 10 BBV.
Im Teilzeitbereich sind dies die Klassen:
11 I-2, 12 I, 12 V, 12 ST, 11 KfM-1, 12 KfM, 11 LL, 12 LL, 11 VK, 11 EH-1 und 2, 12 EH, 11 BA-1, 12 GH
Wenn in einzelnen Berufsschulklassen einige Schüler*innen sind, die den ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung unmittelbar vor sich haben, werden sie gesondert durch die Klassenleitungen informiert.
Der Unterricht findet unter strenger Einhaltung der A-H-A-Regeln statt. Die Klassen werden, je nach Größe, in Gruppen aufgeteilt, in zwei nebeneinanderliegenden Räumen im Wechsel beschult, damit die Abstände eingehalten werden können.
Alle anderen Klassen aus dem Voll- und Teilzeitbereich bleiben vorerst bis zum 31.01.2021 zu Hause bzw. im Betrieb und werden durch die Lehrkräfte der Schule aus der Distanz über schul.cloud beschult. Es werden für die Klassen in der Distanz keine Klausuren mehr geschrieben, es können aber in Absprache mit den Lehrkräften sog. Ersatzleistungen erbracht werden also Präsentationen, Hausarbeiten oder ähnliches. Die Bewertung für die Halbjahreszeugnisse erfolgt in der Regel auf der Basis des Notenstandes vom 16.12.2020 und die Noten werden aus den bis dahin erbrachten Leistungen (schriftlich und mündlich oder anderes) gebildet. Einzelfragen hierzu beantworten Ihnen die Klassenleitungen oder die zuständigen Abteilungsleiter*innen.
Nach Maßgabe des Ministeriums wäre es gut, wenn der Distanzunterricht zu den Zeiten stattfindet, an denen auch der reguläre Unterricht stattfinden würde. Ob dies realisiert werden kann, hängt von der zur Verfügung stehenden Technik ab. Leider gehört die Hauptstelle der Feldbergschule nach wie vor zu den digital sehr schlecht versorgten Standorten, stabiles WLan steht so gut wie nicht zur Verfügung, so dass erst einmal probiert werden muss, ob eine umfassende unterrichtliche Versorgung erfolgen kann. Natürlich erden alle Schüler*innen in der Distanz mit Material versorgt werden und die Lehrkräfte stehen für Rückfragen auch selbstverständlich zur Verfügung. Alle Informationen erhalten Sie in den kommenden Tagen über schul.cloud.
Das Ministerium schreibt außerdem eindeutig, dass den Berufsschüler*innen, die im Distanzunterricht sind, zu den Berufsschulunterrichtszeiten zur Teilnahme am Distanzunterricht freigegeben werden soll.
Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Praktikant*innen, hier hat das Ministerium eindeutig erklärt, dass alle betrieblichen Praktika bis zum 31.01.2021 weiterhin komplett ausgesetzt sind.
Sobald in der Schule weitergehende Informationen eintreffen, werde ich Sie auf diesem Wege auf dem Laufenden halten.
Stellvertretend und mit freundlichen und besten Grüßen für das neue Jahr aus dem Schulleitungsteam
Peter Selesnew
Schulleiter
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