Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe,
gestern spät am Abend erreichten mich die Schreiben des Ministeriums zu den neuen Bedingungen für die hessischen Schulen nach der Bund-Länder-Sitzung vom 19.01.2021 und der Beschlüsse des sog. Corona-Kabinetts der hessischen Landesregierung vom 20.01.2021.
Ich fasse, wie gewohnt, die langen Ausführungen für die Belange der Feldbergschule zusammen. Die Regelungen, die für Sie z. B. als Eltern auch jüngerer schulpflichtiger Kinder relevant sind, und die Originalschreiben überhaupt, können Sie über die Verlinkung zum Kultusministerium am Ende des Schreibens entnehmen.
Grundsätzlich gilt, dass sich bis zum 14. Februar 2021 erst einmal nichts ändert. Das heißt für uns, dass der im Moment bestehende Modus weitergeführt wird und alle Abschlussklassen unter Einhaltung der Hygieneregeln im Präsenzunterricht beschult werden.
Die Eingangsklassen der Berufsschule und alle nachfolgend aufgeführten Klassen der Vollzeitschulformen außer den Abschlussklassen, bleiben bis auf Weiteres in der Phase 4, also im Distanzunterricht.
- 10 BW-1
- 10 BW-2
- 11 ABÜ
- 11 FS
- Alle Klassen 11 der Fachoberschule
- Alle Klassen der Eingangsstufe des Beruflichen Gymnasiums
- sowie die Q-1 / Q-2
Im Moment geht das Ministerium davon aus, dass diese Gruppen „im März mit Wechselunterricht (Stufe 3) beginnen und in diesem Modus dann bis zum Beginn der Osterferien verbleiben.“(Zitat) Einen Ausblick auf die Zeit nach den Osterferien erspare ich mir an dieser Stelle.
Die Betriebspraktika bleiben insgesamt (BBV bis FOS und BG) weiterhin bis zum Beginn der Osterferien am 01.04.2021 ausgesetzt. Ein gesonderter Erlass für die Regelungen der Betriebspraktika an Beruflichen Schulen ist angekündigt und sobald er vorliegt werden Sie hier auf der Homepage über die Inhalte informiert.
Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass zwischen Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht in jedem Fall Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Leistungsbewertung besteht, wenn alle sonstigen Vorschriften der jeweiligen Verordnungen eingehalten werden.
Klassenarbeiten/Klausuren, die für die Schulabschlüsse 2021 und 2022 unaufschiebbar und bereits terminiert sind, können in der Präsenz unter Einhaltung der Hygieneregeln in den Schulen geschrieben werden, also theoretisch auch Q-1/Q-2. Alle anderen Klausuren finden bis zum 14. Februar nicht statt. Allerdings sind natürlich jederzeit Ersatzleistungen (Vokabeltests, Präsentationen, Referate, …) möglich.
Falls Eltern, Schüler*innen oder Ausbildungsbeauftragte ein Gespräch zur Notenbegründung wünschen, worauf sie ein Recht haben, sollte dieses auch durchgeführt werden. Es kann unter Ausnutzung aller bisher bekannten Kommunikationskanäle, aber auch einzeln in der Schule unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden.
Sollte es zu pandemiebedingten Verzögerungen in der Notenfestlegung dergestalt kommen, dass die Zeugnisse nicht rechtzeitig fertig würden, kann der Schulleiter nach Rücksprache festlegen, dass die Zeugnisse auch mit Verspätung, z. B. erst Anfang Februar ausgegeben werden dürfen. Das Ausgabedatum liegt aber in jedem Fall auf dem 29.01.2021!
Sogar ein postalischer Versand ist nach Rücksprache mit dem Schulleiter denkbar, wenn alle Beteiligten dem zustimmen und Einzelpersonen begründet nicht in die Schule kommen dürfen, um die Zeugnisse abzuholen. „Soweit Einvernehmen besteht, ist die Ausgabe des Zeugnisses ausnahmsweise auch nach Beendigung des Distanzunterrichts möglich.“ (Zitat)
Die Klassenlehrer*innen informieren die Schüler*innen über Schul.Cloud über die Ausgabemodalitäten der Zeugnisse.
Für die Teilzeitberufsschule weist der Erlass noch einmal dezidiert darauf hin, dass der Distanzunterricht zu den im Stundenplan ursprünglich geplanten Zeiten stattfindet und die Schüler*innen dafür von den Betrieben freizustellen sind.
Die per Erlass und Verordnung bisher terminierten zentralen Abschlussprüfungen im BG, der FOS und die Kammerprüfungen in der Teilzeitberufsschule finden auf jeden Fall auch zu diesen Terminen statt. Für alle anderen Prüfungen erfolgen noch Regelungen, im Moment wird davon ausgegangen, dass alle dezentralen Prüfungen auch stattfinden.
Sobald in der Schule weitergehende Informationen eintreffen, werde ich Sie auf diesem Wege, wie gewohnt, auf dem Laufenden halten. Wenn sie Fragen haben, dürfen Sie uns gern auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen kontaktieren.
Stellvertretend und mit freundlichen und besten Grüßen aus dem Schulleitungsteam
Peter Selesnew
Schulleiter
Links zu den Originalschreiben des Kultusministeriums:
Download dieses Schreibens als pdf-Datei: Link