Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Ihnen weitere Lockerungen für den Schulund Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 2. Mai 2022, vorstellen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, damit alle Schülerinnen und Schüler nach zwei Jahren der Pandemie
wieder einen möglichst normalen Schulalltag erleben können.

Wegfall der Testpflicht
Nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben wurde, wird nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen CoronavirusBasisschutzmaßnahmenverordnung ab Montag, den 2. Mai 2022, auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfallen. Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe. Mit dem Wegfall der Pflicht zumNachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft.

Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause
Um Schülerinnen und Schülern auch nach Wegfall der Testpflicht eine Testmöglichkeit anzubieten, stellt das Land Hessen allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien 2022 weiterhin AntigenSelbsttests zur Verfügung, mit denen sie sich im häuslichen Umfeld und damit außerhalb der Schulzeit testen können. Die Schulen geben den Schülerinnen und Schülern dazu AntigenSelbsttests in 5erVerpackungen aus, die mit nach Hause genommen werden. Die Tests sollen zu Hause unter Beachtung der Packungsbeilage gelagert und durchgeführt werden; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sollen Erwachsene die Testung beaufsichtigen oder unterstützen. Davon abweichend kann an Schulen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ und „körperlichmotorische Entwicklung“ auch ein freiwilliges Testangebot in der Schule unterbreitet werden. An diesen Schulen kann auch das bewährte Patenmodell fortgeführt werden. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist selbstverständlich freiwillig. Schülerinnen und Schüler dürfen davon Gebrauch machen, müssen dies aber nicht. Sollten Sie wünschen, dass Ihrem Kind oder Ihnen als volljähriger Schülerin oder volljährigem Schüler keine Tests ausgehändigt werden, teilen Sie dies bitte der Schule mit, die dann entsprechend auf eine Testausgabe verzichtet. Nähere Informationen zur Testausgabe erhalten Sie von Ihrer Schule.

Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich
Ab Montag, den 2. Mai 2022, entfällt die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder bzw. dass volljährige Schülerinnen und Schüler sich voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden können. Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausnahmsweise dann mittels ärztlichem Attest befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARSCoV2Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.

Sport, Musikunterricht und Ganztag ohne Einschränkungen möglich
Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik kann ab Montag, den 2. Mai 2022, wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AGAngebote, ist wieder möglich. Gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb. Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich. Ich freue mich, dass
wir diese wichtigen Schritte hin zu mehr Normalität gemeinsam mit unseren Schulgemeinden umsetzen können.

Grundlegende Hygienemaßnahmen
Nach wie vor sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten und Niesetikette einzuhalten. Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht ist möglich. Entsprechende Regelungen finden sich im Hygieneplan 10.0, der ebenfalls am Montag, dem 2. Mai 2022, in Kraft tritt.

Verkürzung der Absonderungspflicht
Mit Wirkung zum 29. April 2022 wird die Zeit der Absonderung für mit dem SARSCoV2Virus infizierte Personen von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt. Falls Krankheitssymptome für COVID19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID19 mehr bestehen. Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden daran teilzunehmen. Das Ihnen zur Verfügung gestellte Ablaufschema zu den Quarantäneregelungen wird an die Änderungen angepasst und auf unserer Internetseite eingestellt werden.

Kinder und Jugendliche haben während der Pandemie gemeinsam mit ihren Familien eine besondere Last getragen. Für den Rest des Schuljahres wünsche ich Ihnen und uns allen größtmögliche Normalität, wie wir sie in den zurückliegenden zwei Jahren mehr als ersehnt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

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